AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der vialytics GmbH

(Stand: 01. Oktober 2022)


  1. Geltungsbereich
    1. Die vialytics GmbH (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ oder „vialytics“) bietet auf ihrer Internetseite vialytics.de (im Folgenden: „Website“) eine web-basierte Software, die als Gegenstand ein Straßenmanagementsystem hat (nachfolgend auch „vialytics Web-System“) einschließlich der Vermietung von notwendiger Hardware, insbesondere zur Dokumentation von Straßenkontrollen, an.
    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB") gelten für – gesondert geschlossene – Verträge, deren Gegenstand die Nutzung des vialytics Web-Systems ist (nachfolgend jeweils "Nutzungsvertrag" und gemeinsam „Nutzungsverträge“), die zwischen dem Auftragnehmer und einem Unternehmer (nachfolgend auch "Auftraggeber"; vialytics und Auftraggeber einzeln auch jeweils „Vertragspartei“ und gemeinsam „Vertragsparteien“) geschlossen werden -  unabhängig davon, ob sie über die Website oder außerhalb der Website zustande kommen. 
    3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen seiner Bestellung auf seine AGB verweist und der Auftragnehmer dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  2. Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und vialytics
    1. Das auf der Website bereitgestellte Angebot, das dort bezeichnete und beschriebene vialytics Web-System zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von vialytics dar.
    2. Für den Abschluss eines Nutzungsvertrags über die kostenpflichtige Nutzung des vialytics Web-Systems erstellt das Sales bzw. Customer Success Team von vialytics auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, welches vom Auftraggeber durch Bestätigung in Schrift- oder Textform, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
    3. Der Nutzungsvertrag (sowie jegliche Änderung) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch Auftragsbestätigung oder Zahlung gemäß Ziffer 2.2 zustande, sofern das Angebot zuvor nicht vom Auftragnehmer widerrufen worden ist.

  3. Vertragsgegenstand
    1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber gemäß den Bedingungen des Nutzungsvertrags und dieser AGB den Zugang zu der auf der Website angebotenen Software als Software-as-a-Service (nachfolgend auch „SaaS“) über das Internet zur Verfügung. Der Funktionsumfang der gebuchten Software-Version einschließlich etwaiger Zusatzleistungen (Add-Ons) und der Hardware ergibt sich aus dem Nutzungsvertrag.
    2. Sofern im Nutzungsvertrag vereinbart, stellt der Auftragnehmer auch Hardware sowie weitere Leistungen im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
    3. Weitere Vertragsleistungen ergeben sich ggf. aus dem Nutzungsvertrag und ergänzen diese AGB.

  4. Verarbeitung der Bilddaten durch den Auftragnehmer
    1. Die mittels des/der Endgeräts/Endgeräte (Mobilfunkgerät) (nachfolgend auch „Endgerät(e)“) erfassten Bild- und Bewegungsdaten über welche Rückschlüsse über den Zustand der Straßen bzw. Wege gezogen werden, werden durch den Auftragnehmer wie folgt verarbeitet:
      1. Darstellung der erfassten Bilddaten im Zeitverlauf sowie Darstellung vergangener Zustandsbewertungen:
        1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber bereitgestellten Rohdaten hinsichtlich ihrer Qualität zu überprüfen, zu verarbeiten und im vialytics Web-System darzustellen. Der Auftraggeber ist selbst für die Qualität der Aufnahmen verantwortlich und wird in der vialytics Smartphone-App (in der jeweils aktuellen Version) auf entsprechende Hilfestellungen hingewiesen, um die Befahrung optimal durchzuführen. Nur bei qualitativ hochwertigen Aufnahmen und Folgeleistung der Hinweise in der vialytics Smartphone-App ist der Auftragnehmer in der Lage, die Rohdaten innerhalb von dreißig (30) Tagen zu verarbeiten.
        2. Sobald der Auftraggeber eine Befahrung zur Straßenzustandsbewertung durchgeführt hat und die Bilddaten erfolgreich in das vialytics Web-System übertragen hat, werden die Bilder und Bildspuren insofern verarbeitet, dass
          1. personenbezogene Daten maschinell unkenntlich gemacht werden (Zensur);
          2. die Befahrung als Bildspur archiviert wird;
          3. sie für den Auftraggeber spätestens dreißig (30) Tage nach erfolgreichem Upload abrufbar ist.
        3. Sobald der Auftraggeber eine Befahrung durchgeführt hat und die Daten erfolgreich in das vialytics Web-System übertragen hat, erfolgt für die aufgezeichneten Bilder und Bildspuren eine Erkennung von Straßenschäden und die Ermittlung des Straßenzustands. Die Zustandsbewertung erfolgt aufbauend auf der ZTV-ZEB-Stb, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Zustandsbewertung von Straßen, sowie der E EMI 2012, den aktuellen Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Straßen, welche durch den Auftragnehmer weiterentwickelt und angepasst wurden.
        4. Der Umfang der zu verarbeitenden Bildspuren des Straßenraums entspricht dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Gesamtstreckennetz innerhalb der Gemarkung des Auftraggebers. Sollte das zu visualisierende Streckennetz die im Nutzungsvertrag vereinbarte Länge übertreffen, wird eine Abweichung um bis zu maximal 5% unentgeltlich mitverarbeitet. Darüber hinaus zu visualisierende Kilometer werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
        5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber aufgezeichneten Daten jeweils für das gemäß Vertrag vereinbarte Gesamtstreckennetz jedes Mal zu verarbeiten, sobald auswertbare Daten vorliegen.
      2. Möglichkeit der Erstellung und Verwaltung von georeferenzierten Markierungen als Werkzeug für das Aufgabenmanagement innerhalb der vialytics Smartphone-App und im vialytics Web-System:
        Alle über die Funktion georeferenzierte Markierungen aufgezeichneten und übertragenen Daten werden im vialytics Web-System innerhalb der Gemarkung des Auftraggebers zur Verfügung gestellt und, spätestens 60 Minuten, nachdem der Auftraggeber die Rohdaten durch einen Upload erfolgreich übertragen hat, im vialytics Web-System visualisiert. Aufgezeichnete Geo-Markierungen werden archiviert und mit Zeit-, Ortsangaben und ggfs. zusätzlich eingetragenen Informationen gespeichert.
      3. Möglichkeit der Aufzeichnung einer GPS-Spur, um die Verkehrssicherheitskontrolle und den Winterdienst zu protokollieren.
    2. Der Auftraggeber wird die notwendigen und zumutbaren Handlungen vornehmen, damit der Auftragnehmer seine Vertragspflichten erfüllen kann. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich über jegliche Mängel in der Leistungserbringung unterrichten.

  5. Wartung, Störungsmeldung und Reaktionszeit bei Störungen
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich und planbar, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Stuttgart) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als dreißig (30) Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Stuttgart) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird der Auftragnehmer diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vor Beginn der Wartungsarbeiten.
    2. Störungen der Systemverfügbarkeit müssen dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Die Störungsmeldung muss im Falle von Störungen der vialytics Smartphone-App insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Version der betroffenen Applikation und Beschreibung der Schritte zur Reproduktion der Störung. Im Falle von Störungen des vialytics Web-Systems muss die Störungsmeldung des Auftraggebers insbesondere die folgenden Angaben enthalten: Verwendeter Browser unter Angabe der Version und Beschreibung der Schritte zur Reproduktion der Störung. Die Störungsmeldung kann sowohl telefonisch unter (+49 711-25295190) als auch per E-Mail unter kundenbetreuung@vialytics.de an den Auftragnehmer erfolgen. 
    3. Der Auftragnehmer wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall des vialytics Web-Systems führen und die innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort Stuttgart) eingehen, mit der Beseitigung der Störung innerhalb von 24 Stunden ab Eingang einer vollständigen Störungsmeldung auf einem der in Ziffer 5.2 angegebenen Kommunikationskanäle zu beginnen. Bei Störungen, die nicht zu einem Totalausfall des vialytics Web-Systems führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird sich der Auftragnehmer bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der vollständigen Störungsmeldung auf einem der in Ziffer 5.2 angegebenen Kommunikationskanäle zu reagieren. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, beginnen die vorstehenden Reaktionszeiten am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Reaktion oder der Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Auftraggeberseite, unvollständige Störungsmeldung oder verspätete Meldung der Störung), gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die zugrundeliegende Störungsursache durch Anpassungen am vialytics Web-System zu einem späteren Zeitpunkt zu beseitigen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

  6. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
    1. Die nachfolgenden Mitwirkungsleistungen sind Hauptleistungspflichten des Auftraggebers und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
    3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer selbst sicherzustellen.
      1. Der Auftraggeber gewährleistet den Datentransfer (Upload von Straßenzustandserfassungen) zwischen der Hardware und dem Internet (nicht über mobiles Datenvolumen, sondern insbesondere über eine WLAN-Verbindung). Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten die notwendige Bandbreite und Datenmenge zur Verfügung, um die Daten, die mit der Hardware aufgezeichnet wurden, selbständig zu übermitteln. Sollte kein Netz vorhanden sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, ein solches einzurichten oder auf ein für ihn zugängliches Netz zuzugreifen. 
      2. Für eine optimale Nutzung der vialytics Smartphone-App wird der Auftraggeber lediglich die vom Auftragnehmer bereitgestellten Endgeräte (u.a. Apple iPhones) verwenden. Eine Verwendung der vialytics Smartphone-App auf nicht vom Auftragnehmer bereitgestellten Endgeräten (u.a. Apple iPhones) ist in Absprache mit vialytics und gegen einen Aufpreis möglich.
      3. ​​Für eine optimale Nutzung und korrekte Funktion der vialytics Smartphone-App hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass das letzte Update des Betriebssystems (aktuell iOS) auf dem Smartphone nicht länger als 6 Monate zurück liegt.
      4. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Endgeräte, insbesondere das zur Verfügung gestellte Datenvolumen, dürfen nicht für private Zwecke verwendet werden. Insbesondere das Installieren weiterer Applikationen auf dem Endgerät und die Speichernutzung können die Systemleistung beeinträchtigen. Dementsprechend sollten auch keine privaten Bilder oder Videos auf den bereitgestellten Endgeräten gespeichert werden. Sofern eine private Nutzung zu einem Überschreiten des zur Verfügung gestellten Datenvolumens führt, behält sich der Auftragnehmer vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe, mindestens aber EUR 25,00 zu erheben. 
      5. Für eine optimale Nutzung des vialytics Web-Systems wird der Auftraggeber die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version verwenden. Zudem muss in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Auftraggeber nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste des Auftragnehmers kommen. Der Auftragnehmer ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
      6. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT-Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem, aber nicht begrenzt auf, die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus Software auf den Laptops, Computern oder sonstigen Endgeräten der Nutzer des Auftraggebers.
      7. Darüber hinaus hat der Auftraggeber für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) sowie Sicherstellung der Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Zugangsdaten zum vialytics Web-System durch technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen; der Auftraggeber hat seine Mitarbeiter anzuweisen, die Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben.
      8. Unter Umständen muss der Auftraggeber seine Firewall anpassen, falls dadurch Teile des vialytics Web-Systems geblockt werden. Eine Auflistung von entsprechenden IP-Adressen wird bei Bedarf vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.
    4. Der Auftraggeber ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Nutzer-Accounts für das vialytics Web-System selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Einrichtung des Nutzer-Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt.
    5. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei auftretenden Störungen in angemessenem Umfang bei der Störungsidentifizierung und -behebung unterstützen. Insbesondere wird der Auftraggeber die Anforderungen an Störungsmeldungen in Ziffer 5.3 einhalten.
    6. Der Auftraggeber führt die Streckenkontrollen in eigener Verantwortung durch. Eine gute Qualität der Rohdaten steht im gemeinsamen Interesse, daher handelt der Auftraggeber im eigenen Interesse bei der Aufnahme der Daten und verwendet dabei das Endgerät. Der Auftraggeber wird während der Streckenkontrolle vor allem im Rahmen der StVO ordnungsgemäß handeln.
      Bei der Datensammlung ist insbesondere auf die folgenden Gegebenheiten zu achten: 
      • Wetterbedingungen: Die Streckenkontrollen werden unter allgemein guten Wetterbedingungen durchgeführt. Die besten Ergebnisse sind bei leichter Bewölkung ohne Schattenwurf durch direkte Sonneneinstrahlung zu erzielen. Nässe, Nebel oder Regen führen zu unbrauchbaren Ergebnissen. 
      • Sauberkeit: Die Fahrbahnen sind nicht durch Laub, Schnee, Frost, Schlamm, Nässe oder andere Verschmutzungen bedeckt. Die Windschutzscheibe und die Smartphone-Kameralinse müssen sauber sein. Das vom Auftraggeber mitgelieferte Antireflexionstuch ist auf dem Armaturenbrett auszubreiten, um Reflektionen zu vermeiden. 
      • Lichtverhältnisse: Die Befahrungen sind bei Tageslicht durchzuführen, Randzeiten wie eine Stunde nach offiziellem Sonnenaufgang und eine Stunde vor offiziellem Sonnenuntergang sind aufgrund der Sonneneinstrahlung zu vermeiden. 
      • Geeignetes Fahrzeug: Es sollten Fahrzeuge mit einer möglichst steilen Windschutzscheibe und kurzer Motorhaube verwendet werden (z.B. Mercedes-Benz Smart, Volkswagen Caddy, Volkswagen Crafter, Mercedes-Benz Sprinter).

  7. Nutzungsrechte
    1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein nicht-ausschließliches, einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der gebuchten Software und der gemieteten Hardware ein. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an Hardware, Software oder Teilen hiervon ist mit diesem Vertrag nicht verbunden. Dem Auftraggeber wird lediglich die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen während der Vertragslaufzeit eingeräumt. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind nicht übertragbar, unterlizenzierbar oder sonst zur Weitergabe an Dritte freigegeben.
    2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und etwaige Nutzungshinweise des Auftragnehmers zu beachten.
    3. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer an allen in das vialytics Web-System übertragenen Bild- und Bewegungsdaten ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, ausschließliches und kostenfreies Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht ist insbesondere unwiderruflich und unkündbar sowie übertragbar und unterlizenzierbar und umfasst das Recht zu jedweder kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzung der Bild- und Bewegungsdaten einschließlich aller gegenwärtig unbekannten, aber zukünftig bekannten Formen der Nutzung.

  8. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsmethoden
    1. Der Preis wird abhängig von dem Straßentyp (Straße, Wirtschaftsweg, Radweg), der Kilometeranzahl und etwaig dazu gebuchten Zusatzleistungen kalkuliert und grundsätzlich im Nutzungsvertrag festgelegt.
    2. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Preisliste für seine Leistungen aufzustellen und dem Auftraggeber zugänglich zu machen.
    3. Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, verstehen sich die Preise netto zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 
    4. Der Auftragnehmer wird die Leistungen nach Abschluss des Nutzungsvertrags dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Die Vergütung ist mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung zur Zahlung fällig. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Das Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Zahlung der Vergütung hat kosten- und spesenfrei auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
    5. Gegebenenfalls nach Abschluss des Nutzungsvertrags dazu gebuchte Zusatzleistungen (Add-Ons) werden für die verbleibende Vertragslaufzeit erbracht und in Bezug auf die Preise pro rata in Bezug zur Restlaufzeit des Nutzungsvertrags (vor automatischer Verlängerung) berechnet.
    6. Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten) ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen sind vorbehalten.

  9. Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Nutzungsvertrag wird ab dem vereinbarten Datum zunächst für die Dauer der im Nutzungsvertrag vereinbarten Laufzeit abgeschlossen. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen. § 545 BGB findet keine Anwendung.
    2. Im Fall einer automatischen Verlängerung des Nutzungsvertrags wird das Vertragsverhältnis mit der zur Verfügung gestellten Hardware fortgeführt; eine neue Hardware wird – lediglich klarstellend – nicht geschuldet.
    3. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
    4. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, den Zugang zu den Diensten des vialytics Web-Systems zu unterbrechen und/oder den Nutzungsvertrag mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige förmliche Ankündigung zu kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftraggebers vorliegt, insbesondere wenn der Auftraggeber wesentliche vertragliche Pflichten nicht einhält. Ein solcher schwerwiegender Verstoß liegt insbesondere vor im Fall von:
      • Verzug bei der Zahlung der vom Auftraggeber vertraglich geschuldeten Beträge von mehr als dreißig (30) Tagen;
      • Nicht-Zur-Verfügung Stellung von wesentlichen Informationen durch den Auftraggeber, damit vialytics das vialytics Web-System anwenden kann;
      • grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftraggebers oder eine Nutzung, die nicht dem Hauptzweck des vialytics Web-Systems entspricht;
      • Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften über personenbezogene Daten. 
    5. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der/werden die Nutzer-Account(s) des Auftraggebers gesperrt.
    6. Zu dem im Nutzungsvertrag vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber mit Beendigung des Nutzungsvertrags, enden die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, dem Auftraggeber über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus Zugang zum vialytics Web-System zu gewähren, wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die zur Verfügung gestellten Hardwarekomponenten mit einer Frist von dreißig (30) Tagen nach Ende der Vertragslaufzeit zurückzusenden.
    7. Sofern auch nach Ablauf einer durch den Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber gesetzten Frist von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zum vialytics Web-System unverzüglich zu sperren. Auf diese Sperrung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Vorfeld unter weiterer Fristsetzung von einer Kalenderwoche hinweisen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Auftraggeber können nicht gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden.

  10. Haftungsbeschränkung
    1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Nutzungsvertrags notwendig ist.
    2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Die Einschränkungen der Ziffern 10.1 und 10.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    4. Die sich aus den Ziffern 10.1 und 10.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    5. Jede der Vertragsparteien ist verpflichtet, für Haftungen unter diesem Nutzungsvertrag eine angemessene Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. 
  11. Vertraulichkeit
    1. Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Die Parteien vereinbaren, über solche vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort.
    2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
      • die dem Empfänger bei Abschluss des Nutzungsvertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
      • die bei Abschluss des Nutzungsvertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
      • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Vertragspartei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
    3. Die Vertragsparteien werden nur solchen Beratern Zugang zu Vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Nutzungsvertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten. 

  12. Datenschutz
    1. Die Vertragsparteien werden geltende und auf dieses Vertragsverhältnis anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere solche der EU-Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend “DSGVO”) sowie des Bundes- oder des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes, im Rahmen der Vertragsdurchführung einhalten. 
    2. Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet vialytics personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. Aus diesem Grund schließen die Vertragsparteien mit Abschluss des Nutzungsvertrages gleichzeitig die unter [https://vialytics.notion.site/vialytics-Vereinbarung-zur-Auftragsverarbeitung-6762f2f34c1240169385b4cb5a79878b] abrufbare Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

  13. Änderungsvorbehalt
    1. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, zwecks Einführung neuer Regelungen für die Nutzung etwaig neu eingeführter zusätzlicher Leistungen oder Funktionen und/oder bei einer Veränderung der Marktverhältnisse (z.B.) und/oder Gesetzeslage und/oder der Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen diese AGB von Zeit zu Zeit zu ergänzen und/oder abzuändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens mit einer Frist von vier (4) Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse oder auf anderem Wege, sofern sich der Auftraggeber hiermit einverstanden erklärt hat, mitgeteilt. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Auftraggeber widersprochen hat, vorausgesetzt der Auftragnehmer hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungs- ankündigung ausdrücklich hingewiesen.
    2. Ziffer 13.1 gilt entsprechend für die Anpassung von Preisen oder Preislisten gemäß Ziffer 8.2 (sofern existent), insbesondere zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen, in angemessener Höhe. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Höhe der Preisanpassung sowie den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung mitteilen. Jegliche Preisanpassungen gelten nicht für Zeiträume, für die der Auftraggeber seine Zahlungen bereits vertragskonform geleistet hat.
    3. Der Auftragnehmer behält sich vor, das vialytics Web-System zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, sofern und soweit diese Änderungen oder Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar sind. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Software eine wesentliche Änderung der durch die Software unterstützten Arbeitsabläufe des Auftraggebers und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, gilt Ziffer 13.1 entsprechend.
    4. Widerspricht der Auftraggeber einer Ergänzung und/oder Änderung im Sinne dieser Ziffer 13. form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Der Auftragnehmer behält sich für diesen Fall das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen. 
    5. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

  14. Schlussbestimmungen 
    1. Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Nutzungsverträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung oder eine Kündigung), so genügt die Textform nicht.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen des Nutzungsvertrags (einschließlich dieser AGB) ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Nutzungsvertrags eine Lücke herausstellen sollte (insbesondere, weil die Parteien einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben). Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. 
    3. Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 
    4. Für den Vertragsschluss stehen dem Auftraggeber eine Fassung dieser AGB in deutscher, französischer und englischer Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite des Auftragnehmers abrufbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Auftraggeber aus der DACH-Region - Deutschland, Österreich, Schweiz - ist dabei die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.